Konzern - Steuerrecht

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Betriebsaufspaltung / Betriebsverpachtung

Literatur
 
Betriebsaufspaltung: Beherrschung der Geschäfte des täglichen Lebens als Voraussetzung der personellen Verflechtung
Kempermann, GmbHR 2005, S. 317
Über konsistente Rechtsfortbildung -- Rechtsmethodische und verfassungsrechtliche Vorgaben am Beispiel des richterrechtlichen Instituts der Betriebsaufspaltung
Zugleich Anmerkungen zum Vorlagebeschluß des BFH v. 12.5.2004 -- X R 59/00
Drüen, GmbHR 2005, S. 69
Die Begründung der echten Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Lederle, GmbHR 2004, S. 985
Die Einstimmigkeit bei der Betriebsaufspaltung - BMF Schreiben v. 7.12.2002 unzutreffend oder nur missverständlich ?
Neumann, DB 2003, S. 2356
Die Betriebsaufspaltung unter Berücksichtigung des StSenkG und UntStFG sowie der neueren Rechtsprechung
Schulze zur Wiesche, WpG 2003, S. 90
Gesetzlicher Vertrauensschutz bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung - BMF - Schreiben v. 7.10.2002 zur Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden beim Besitzunternehmen
Tiedke/Szczesny, DStR 2003, S. 757
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung und Einstimmigkeitsprinzip
Schoor, StBp 2003, S. 42
Gewerbesteuerliche Merkmalübertragung als Sachgesetzlichkeit der Betriebsaufspaltung
Seer, BB 2002, S. 1833
Verlust der Steuervorteile für Betriebsaufspaltungen ?
Rund, GmbH - StB 2002, S. 218
Bilanzierung bei zunächst nicht erkannter Betriebsaufspaltung
Schoor, StbP 2002, S. 208
Beratungsschwerpunkt Betriebsaufspaltung - neueste Rechtsprechung und Verwaltungsanweisung (Teil I und II)
Märkle, DStR 2002, S. 1109 sowie S. 1153
Gestaltungsmöglichkeiten bei Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe
Schulze zur Wiesche, FR 2002, S. 667
Zur Merkmalsübertragung bei der Betriebsaufspaltung - Anmerkungen zum BFH - Urteil v. 19.3.2002
Gschwendtner, DStR 2002, S. 896
Finanzierungsaufwendungen in der Betriebsaufspaltung
Crezelius, DB 2002, S. 1124
Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Entzug der Stimmrechtsmacht in der Betriebs - GmbH
Centrale-Gutachtendienst, GmbHR 2002, S. 484
Büro- und Verwaltungsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen der Betriebsaufspaltung
Stapelfeld, DStR 2002, S. 161 - 165
Die Betriebsunterbrechung und der ruhende Betrieb in der Ertragsbesteuerung
Markl, Betriebsberater 2002, S. 17 - 23
Begründung einer Betriebsaufspaltung: Überlassung von Grundstücken als wesentliche Betriebsgrundlage
Warnke, Ertragsteuerberater 2001, S. 452 - 455
Einkünfte und Vermögenszuordnung bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung
Betriebsberater 2001, S. 1449 - 1451
Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung in der Beratungspraxis
DStR 2001, S. 520 - 522
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ; in DStR 2001, S. 158 - 159
Die Besteuerung des Geschäftswerts nach erklärter Betriebsaufgabe und anschließender Betriebsverpachtung ; in DStR 2001, S. 145 - 151

Rechtsprechung
 
Aufgabe der werbenden Tätigkeit der Betriebsgesellschaft - Betriebsunterbrechung beim vormaligen Besitzunternehmen - Abgrenzung zur Betriebsaufgabe
(BFH, 14. 3. 2006 - VIII R 80/03), BB 2006, S. 1486, Urteilsvolltext
Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der Betriebskapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft, die intensive Geschäftsbeziehungen zur Betriebskapitalgesellschaft unterhält, als notwendiges Betriebsvermögen - betrieblich veranlasste Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens des Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Gesellschafter in seinem Betriebsvermögen hält
BFH - Urteil v. 20.4.2005, Urteilsvolltext
Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der Betriebsgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen - Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
BFH Urteil v. 25.11.2004, Urteilsvolltext
Teilwertabschreibung auf Beteiligung und eigenkapitalersetzendes Darlehen an Betriebskapitalgesellschaft - Definition: verdeckte Einlage
BHF - Urteil v.6.11.2003, Urteilsvolltext
Stellt ein Großhandelsunternehmen seine werbende Tätigkeit ein und vermietet es seine bisheriges Betriebsgrundstück an ein anderes Unternehmen, so scheitert die Annahme einer Betriebsverpachtung nicht bereits daran, dass das mietende Unternehmen einer anderen Branche angehört. An der im Senatsurteil v. 26.6.75 geäußerten Auffassung wird nicht mehr festgehalten.
BFH Urteil v. 28.8.2003, DB 2003, S. 2313
Ist im Gesellschaftsvertrag einer GbR die Führung der Geschäfte einem Gesellschafter allein übertragen, dann beherrscht dieser Gesellschafter die Gesellschaft im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsaufspaltung auch dann, wenn nach dem Gesellschaftsvetrag die Gesellschafterbeschlüsse einstimmig zu fassen sind
BFH - Urteil v. 1.7.2003, BB 2003, S. 1825
 Verpachtet der Besitzunternehmer alle wesentlichen Betriebsgrundlagen nach Beendigung einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung an ein fremdes Unternehmen, so steht ihm das nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei der Betriebsverpachtung im Ganzen eröffnete Verpächterwahlrecht zu.
BFH - Urteil v. 17.4.2002, Urteilsvolltext , Kommentar FR 2002, S. 825
Die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück hat eine sachliche Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft zur Folge, wenn das Grundstück für die betrieblichen Zwecke der Betriebsgesellschaft bebaut werden soll.
BFH - Urteil, v. 19.3.2002, Urteilsvolltext
Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Erklärung der Betriebsaufgabe und anschließender Betriebsverpachtung im Ganzen führt zu nachträglichen, nicht nach den §§ 16 und 34 EStG steuerbegünstigten Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S. von § 24 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG
BFH v. 30.1.2001, Urteilsvolltext , Kommentar dazu siehe FR 2002, S. 723
Übernahme von Bürgschaften der Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Verbindlichkeiten der Betriebskapitalgesellschaft
BFH v. 18.12.2001 , Urteilsvolltext
Zwischengeschaltete GmbH verhindert nicht die für eine Betriebsaufspaltung personelle Verflechtung
BFH v. 28.11.2001, GmbHR 2002, S. 218, Urteilsvolltext
Entgeltliche Übertragung des Geschäftswerts bei Betriebsaufspaltung nicht zwingende vGA
BFH - Urteil v. 27.3.2001, DStR 2001, S. 1748 - 1750, Urteilsvolltext
Ungesichertes unkündbares Darlehen mit 16 Jahren Laufzeit der Gesellschafter der Besitz- Personengesellschaft an die Betriebs - GmbH ist Sonder - BV II
BFH v. 19.10.2000, GmbHR 2001, S. 356,
Urteilsvolltext
Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Verschmelzung der Betriebs-GmbH mit einer AG bei gleichzeitiger Einbringung des Besitzunternehmens in die AG
BFH - Urteil v. 24.10.2000, DStR 2001, S. 346 - 349

Verwaltungsmeinung
 
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe in den Fällen der Betriebsverpachtung aufgrund einer entsprechenden Erklärung des Steuerpflichtigen (R 139 Abs. 5 EStR)
OFD Berlin, Vfg. vom 11.3.2004 - St 122 - S 2242 - 1/99
DB 2004 S. 680
Betriebsaufgabeerklärung nach R 139 Abs. 5 EStR durch den Erben - hier Anwendung der sogenannten Drei Monats Frist
OFD München, Vfg. v. 2.5.2003, DStZ 2003, S. 511
Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden beim Besitzunternehmen für das Vorliegen einer personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
BMF Schreiben v. 7.10.2002, DStR 2002, S. 1905,
Volltext
Büro und Verwaltungsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen der Betriebsaufspaltung
BMF - Schreiben v. 11.6.2002, Volltext
Büro- und Verwaltungsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlage bei Betriebsaufspaltung
BMF - Schreiben v. 18.9.2001, DStR 2001, S. 1703, Volltext
Einkommensteuerrichtlinien R 137 - 139



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