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Betriebsaufspaltung: Beherrschung der Geschäfte des täglichen
Lebens als Voraussetzung der personellen Verflechtung Kempermann, GmbHR 2005, S. 317 |
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Über konsistente Rechtsfortbildung -- Rechtsmethodische
und verfassungsrechtliche Vorgaben am Beispiel des richterrechtlichen
Instituts der Betriebsaufspaltung Zugleich Anmerkungen zum Vorlagebeschluß des BFH v. 12.5.2004 -- X R 59/00 Drüen, GmbHR 2005, S. 69 |
| Die Begründung der echten Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Lederle, GmbHR 2004, S. 985 |
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Die Einstimmigkeit bei der Betriebsaufspaltung - BMF Schreiben
v. 7.12.2002 unzutreffend oder nur missverständlich ? Neumann, DB 2003, S. 2356 |
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Die Betriebsaufspaltung unter Berücksichtigung des StSenkG
und UntStFG sowie der neueren Rechtsprechung Schulze zur Wiesche, WpG 2003, S. 90 |
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Gesetzlicher Vertrauensschutz bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- BMF - Schreiben v. 7.10.2002 zur Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden
beim Besitzunternehmen Tiedke/Szczesny, DStR 2003, S. 757 |
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Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung und Einstimmigkeitsprinzip Schoor, StBp 2003, S. 42 |
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Gewerbesteuerliche Merkmalübertragung als Sachgesetzlichkeit
der Betriebsaufspaltung Seer, BB 2002, S. 1833 |
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Verlust der Steuervorteile für Betriebsaufspaltungen ? Rund, GmbH - StB 2002, S. 218 |
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Bilanzierung bei zunächst nicht erkannter Betriebsaufspaltung Schoor, StbP 2002, S. 208 |
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Beratungsschwerpunkt Betriebsaufspaltung - neueste Rechtsprechung
und Verwaltungsanweisung (Teil I und II) Märkle, DStR 2002, S. 1109 sowie S. 1153 |
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Gestaltungsmöglichkeiten bei Betriebsveräußerung
bzw. Betriebsaufgabe Schulze zur Wiesche, FR 2002, S. 667 |
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Zur Merkmalsübertragung bei der Betriebsaufspaltung - Anmerkungen
zum BFH - Urteil v. 19.3.2002 Gschwendtner, DStR 2002, S. 896 |
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Finanzierungsaufwendungen in der Betriebsaufspaltung Crezelius, DB 2002, S. 1124 |
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Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Entzug der Stimmrechtsmacht
in der Betriebs - GmbH Centrale-Gutachtendienst, GmbHR 2002, S. 484 |
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Büro- und Verwaltungsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlage
im Rahmen der Betriebsaufspaltung Stapelfeld, DStR 2002, S. 161 - 165 |
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Die Betriebsunterbrechung und der ruhende
Betrieb in der Ertragsbesteuerung Markl, Betriebsberater 2002, S. 17 - 23 |
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Begründung einer Betriebsaufspaltung: Überlassung von
Grundstücken als wesentliche Betriebsgrundlage Warnke, Ertragsteuerberater 2001, S. 452 - 455 |
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Einkünfte und Vermögenszuordnung bei der mitunternehmerischen
Betriebsaufspaltung Betriebsberater 2001, S. 1449 - 1451 |
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Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung in der Beratungspraxis DStR 2001, S. 520 - 522 |
| Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ; in DStR 2001, S. 158 - 159 |
| Die Besteuerung des Geschäftswerts nach erklärter Betriebsaufgabe und anschließender Betriebsverpachtung ; in DStR 2001, S. 145 - 151 |
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Aufgabe der werbenden Tätigkeit der Betriebsgesellschaft
- Betriebsunterbrechung beim vormaligen Besitzunternehmen - Abgrenzung
zur Betriebsaufgabe (BFH, 14. 3. 2006 - VIII R 80/03), BB 2006, S. 1486, Urteilsvolltext |
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Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters
der Betriebskapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft,
die intensive Geschäftsbeziehungen zur Betriebskapitalgesellschaft
unterhält, als notwendiges Betriebsvermögen - betrieblich
veranlasste Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens
des Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, deren Anteile
der Gesellschafter in seinem Betriebsvermögen hält
BFH - Urteil v. 20.4.2005, Urteilsvolltext |
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Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner
der Betriebsgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen
- Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
BFH Urteil v. 25.11.2004, Urteilsvolltext |
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Teilwertabschreibung auf Beteiligung und eigenkapitalersetzendes
Darlehen an Betriebskapitalgesellschaft - Definition: verdeckte
Einlage BHF - Urteil v.6.11.2003, Urteilsvolltext |
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Stellt ein Großhandelsunternehmen seine werbende Tätigkeit
ein und vermietet es seine bisheriges Betriebsgrundstück
an ein anderes Unternehmen, so scheitert die Annahme einer Betriebsverpachtung
nicht bereits daran, dass das mietende Unternehmen einer anderen
Branche angehört. An der im Senatsurteil v. 26.6.75 geäußerten
Auffassung wird nicht mehr festgehalten. BFH Urteil v. 28.8.2003, DB 2003, S. 2313 |
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Ist im Gesellschaftsvertrag einer GbR die Führung der Geschäfte
einem Gesellschafter allein übertragen, dann beherrscht
dieser Gesellschafter die Gesellschaft im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze
zur Betriebsaufspaltung auch dann, wenn nach dem Gesellschaftsvetrag
die Gesellschafterbeschlüsse einstimmig zu fassen sind BFH - Urteil v. 1.7.2003, BB 2003, S. 1825 |
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Verpachtet der Besitzunternehmer alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
nach Beendigung einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung
an ein fremdes Unternehmen, so steht ihm das nach ständiger
Rechtsprechung des BFH bei der Betriebsverpachtung im Ganzen
eröffnete Verpächterwahlrecht zu. BFH - Urteil v. 17.4.2002, Urteilsvolltext , Kommentar FR 2002, S. 825 |
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Die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück
hat eine sachliche Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft
zur Folge, wenn das Grundstück für die betrieblichen
Zwecke der Betriebsgesellschaft bebaut werden soll. BFH - Urteil, v. 19.3.2002, Urteilsvolltext |
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Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Erklärung
der Betriebsaufgabe und anschließender Betriebsverpachtung
im Ganzen führt zu nachträglichen, nicht nach den §§
16 und 34 EStG steuerbegünstigten Einkünften aus Gewerbebetrieb
i.S. von § 24 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG BFH v. 30.1.2001, Urteilsvolltext , Kommentar dazu siehe FR 2002, S. 723 |
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Übernahme von Bürgschaften der Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft
für Verbindlichkeiten der Betriebskapitalgesellschaft BFH v. 18.12.2001 , Urteilsvolltext |
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Zwischengeschaltete GmbH verhindert nicht die für eine Betriebsaufspaltung
personelle Verflechtung BFH v. 28.11.2001, GmbHR 2002, S. 218, Urteilsvolltext |
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Entgeltliche Übertragung des Geschäftswerts bei Betriebsaufspaltung
nicht zwingende vGA BFH - Urteil v. 27.3.2001, DStR 2001, S. 1748 - 1750, Urteilsvolltext |
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Ungesichertes unkündbares Darlehen
mit 16 Jahren Laufzeit der Gesellschafter der Besitz- Personengesellschaft
an die Betriebs - GmbH ist Sonder - BV II BFH v. 19.10.2000, GmbHR 2001, S. 356, Urteilsvolltext |
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Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Verschmelzung der
Betriebs-GmbH mit einer AG bei gleichzeitiger Einbringung des
Besitzunternehmens in die AG BFH - Urteil v. 24.10.2000, DStR 2001, S. 346 - 349 |
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Zeitpunkt der Betriebsaufgabe in den Fällen der Betriebsverpachtung
aufgrund einer entsprechenden Erklärung des Steuerpflichtigen
(R 139 Abs. 5 EStR) OFD Berlin, Vfg. vom 11.3.2004 - St 122 - S 2242 - 1/99 DB 2004 S. 680 |
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Betriebsaufgabeerklärung nach R 139 Abs. 5 EStR durch den
Erben - hier Anwendung der sogenannten Drei Monats Frist OFD München, Vfg. v. 2.5.2003, DStZ 2003, S. 511 |
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Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden beim
Besitzunternehmen für das Vorliegen einer personellen Verflechtung
im Rahmen einer Betriebsaufspaltung BMF Schreiben v. 7.10.2002, DStR 2002, S. 1905, Volltext |
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Büro und Verwaltungsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlage
im Rahmen der Betriebsaufspaltung BMF - Schreiben v. 11.6.2002, Volltext |
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Büro- und Verwaltungsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlage
bei Betriebsaufspaltung BMF - Schreiben v. 18.9.2001, DStR 2001, S. 1703, Volltext |
| Einkommensteuerrichtlinien R 137 - 139 |